Die gute alte Papierrechnung hat endgültig ausgedient. Ab Anfang 2010 versenden wir Rechnungen ausschließlich per E-Mail mit PDF Anhang.
Selbstverständlich enthält dieser Anhang die erforderliche qualifizierte elektronische Signatur gemäß Signaturgesetzt (SigG) sowie Umsatzsteuergesetz (UStG) §14, Abs. 3, Satz 1.
Denn nur so können unsere Kunden die Umsatzsteuer beim Finanzamt geltend machen.
Sind auch Sie an dem Thema ebilling interessiert ?
Wir beraten Sie gerne unverbindlich.









